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Rauchender Mieter: Kündigung unwirksam

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Der mittlerweile bundesweit als “Rauchender Mieter” bekannte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs, dem seine Wohnung wegen starken Rauchens vom Vermieter gekündigt worden war, darf wahrscheinlich weiter in seiner Wohnung bleiben. Das deuteten die Richter am Düsseldorfer Landgericht bereits heute an. Damit stellen sich die Richter gegen ihre Kollegen aus der Vorinstanz, die die Kündigung noch für Rechtens befunden haben.

Wohnung gekündigt wegen Rauchen

Ein Vermieter hatte einem starken Raucher die Wohnung gekündigt. Begründung. Dem mittlerweile 75-jährigen Düsseldorfer, der bereits seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung war, wurde die Wohnung sogar fristlos gekündigt. Als Grund gab die Vermieterin an, der Mieter würde zu viel rauchen. Dies stelle laut der Vermieterin eine extreme Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner dar, die nicht mehr akzeptabel sei.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Düsseldorf in einem bundesweit beachteten Urteil entschieden, dass der fristlose Rauswurf des Mannes rechtmäßig sein könnte, wenn der Qualm die Nachbarn massiv belästigt. Es versagte dem rauchenden Mieter sogar die Prozesskostenhilfe.  Der Mieter legte Berufung gegen diese Entscheidung ein und diese wurde bereits vom Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 21 T 65/13) bestätigt. “Die damalige Entscheidung bedeutete jedoch nicht, dass die fristlose Kündigung nicht rechtens war”, so der Jurist Hendrik P. Schwarz. Der Mieter bekam nun aber die beantragte Prozesskostenbeihilfe.

Rauchender Mieter darf wohl weiter in Wohnung verbleiben

Heute stellten sich die Richter des Landgerichts wieder auf die Seite des rauchenden Mieters. Friedhelm Adolfs darf weiter in seiner Wohnung bleiben und rauchen. Allerdings stützt sich die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf auf Formalien, da zwischen der Abmahnung und der Kündigung mehr als ein Jahr vergangen sei. Das sei zu lang, so die Düsseldorfer Richter. Sie deuteten heute lediglich an, dass die Kündigung unwirksam sei. zwischen der Abmahnung und der Kündigung sei mehr als ein Jahr vergangen. Das sei zu lang, hieß es am Donnerstag. Ein Urteil wird für den 13. März erwaretet.

Wahrscheinlich gibt es weiteren Prozess

Es ist wahrscheinlich, dass der Vermieter in Berufung gehen wird. Der Anwalt des rauchenden Mieters, Martin Lauppe-Assmann, ist sich jedoch sicher, dass sein Mandant auch die Berufung gewinnen wird:  “Die eigentliche Kernfrage hat das Gericht nicht zum Hauptthema gemacht”, sagte er laut RP-Online. Es besteht allerdings seiner ansicht nach die Gefahr, dass nach einem Erfolg im Berufungsverfahren erneut eine Kündigung der Wohnung durch den Vermieter ausgesprochen wird und der Rechtsstreit von vorne los geht.

Ein Beitrag von: Verbraucher-Papst


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